Satzung und Gewässerordnung
Vereinssatzung
Stand der Vereinssatzung in der Fassung der beschlossenen Satzungsänderung vom
20. Januar 2013.
Fangliste
Die Fangliste muß lt. Vereinssatzung vollständig ausgefüllt spätestens bis Ende Januar (auch bei Nichtfang!) abgegeben werden. Bei einer späteren Abgabe wird ein Strafgeld in Höhe von 7,50 Euro erhoben, Jugendliche zahlen 5,00 Euro
Fischereilehrgang